Informationsblatt · Privatrezept mit qualifizierter elektronischer Signatur
Probato für Apotheken
Ein Patient legt Ihnen ein Blatt mit QR-Code und zwölfstelligem Rezept-Code vor. Dahinter steht ein qualifiziert elektronisch signiertes Privatrezept. Dieses Blatt erklärt, was Sie tun können und warum Sie das dürfen.
Dies ist kein E-Rezept der gesetzlichen Krankenkassen. Der QR-Code lässt sich nicht über den Scanner Ihrer Warenwirtschaft einlesen – das ist kein Defekt, sondern ein anderes Verfahren.
Der Ablauf
- QR-Code scannen oder Code eingeben. Mit der Kamera eines Smartphones, Tablets oder PCs – oder ohne Lesegerät den Rezept-Code unter nonprod.probato.eu/einloesen eintippen. Kein Konto, keine Installation.
- Prüfergebnis ansehen. Sie sehen sofort das Ergebnis der Signaturprüfung, die verordnende Praxis, den Signaturzeitpunkt und die Gültigkeit. Dafür müssen Sie nichts eingeben.
- Rezept abrufen und drucken. Das Rezept öffnet sich am Bildschirm und lässt sich drucken oder als PDF speichern – 30 Minuten lang beliebig oft.
- Einlösebeleg drucken. Für Ihre Unterlagen: ein Beleg mit Beleg-Nummer, Zeitpunkt und Ihrer Apotheke, der die einmalige Einlösung dokumentiert.
Rechtsgrundlage
Ein qualifiziert elektronisch signiertes Privatrezept ist einer handschriftlich unterschriebenen Verschreibung rechtlich gleichgestellt:
- AMVV: Eine Verschreibung in elektronischer Form ist qualifiziert elektronisch zu signieren. Die Pflichtangaben nach § 2 AMVV, einschließlich Name und Geburtsdatum, sind enthalten.
- eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, Art. 25 Abs. 2: Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
- § 126a BGB: Die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform.
- Abgrenzung: Das E-Rezept nach § 360 SGB V betrifft die GKV. Für Privatrezepte besteht keine TI-Pflicht. Ihre Prüfpflichten nach § 17 ApBetrO bleiben unberührt.
Einmalige Einlösung
Der Zugang wird beim Abruf in einem unteilbaren Schritt entwertet; eine zweite Apotheke kann denselben Abruf nicht starten. Nach dem Abruf drucken Sie einen Einlösebeleg. Unter nonprod.probato.eu/beleg lässt sich mit der Beleg-Nummer jederzeit bestätigen, wann und durch wen eingelöst wurde.
Wichtig: Ein Ausdruck, den Sie nicht selbst abgerufen haben, sagt nichts darüber aus, ob das Rezept bereits abgegeben wurde. Die Signatur bleibt auch danach gültig. Rufen Sie den QR-Code oder den Rezept-Code immer selbst ab – nur dann sehen Sie, ob das Rezept noch offen ist.
Abgabe und Dokumentation
Drucken Sie das Rezept-PDF aus und nehmen Sie es wie ein Papier-Privatrezept zu Ihren Unterlagen. Die Signatur steckt im PDF und lässt sich in jedem PDF-Reader unabhängig von uns prüfen. Die Abrechnung ändert sich gegenüber einem Papierrezept nicht.
Im Zweifel: rufen Sie uns an
Telefon 07309 4100544 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), E-Mail support@probato.eu. Bitte rufen Sie an, bevor Sie einen Patienten wegschicken – die meisten Rückfragen sind in zwei Minuten geklärt. Alles Weitere unter nonprod.probato.eu/apotheken.
Probato ist ein Dienst der MeetOne GmbH, Oberfeldstr. 2, 89264 Weißenhorn. Signaturprüfung nach eIDAS-VO (EU) Nr. 910/2014.