Informationsblatt · Privatrezept mit qualifizierter elektronischer Signatur

Probato für Apotheken

Ein Patient legt Ihnen ein Blatt mit QR-Code und zwölfstelligem Rezept-Code vor. Dahinter steht ein qualifiziert elektronisch signiertes Privatrezept. Dieses Blatt erklärt, was Sie tun können und warum Sie das dürfen.

Dies ist kein E-Rezept der gesetzlichen Krankenkassen. Der QR-Code lässt sich nicht über den Scanner Ihrer Warenwirtschaft einlesen – das ist kein Defekt, sondern ein anderes Verfahren.

Der Ablauf

  1. QR-Code scannen oder Code eingeben. Mit der Kamera eines Smartphones, Tablets oder PCs – oder ohne Lesegerät den Rezept-Code unter nonprod.probato.eu/einloesen eintippen. Kein Konto, keine Installation.
  2. Prüfergebnis ansehen. Sie sehen sofort das Ergebnis der Signaturprüfung, die verordnende Praxis, den Signaturzeitpunkt und die Gültigkeit. Dafür müssen Sie nichts eingeben.
  3. Rezept abrufen und drucken. Das Rezept öffnet sich am Bildschirm und lässt sich drucken oder als PDF speichern – 30 Minuten lang beliebig oft.
  4. Einlösebeleg drucken. Für Ihre Unterlagen: ein Beleg mit Beleg-Nummer, Zeitpunkt und Ihrer Apotheke, der die einmalige Einlösung dokumentiert.

Rechtsgrundlage

Ein qualifiziert elektronisch signiertes Privatrezept ist einer handschriftlich unterschriebenen Verschreibung rechtlich gleichgestellt:

  • AMVV: Eine Verschreibung in elektronischer Form ist qualifiziert elektronisch zu signieren. Die Pflichtangaben nach § 2 AMVV, einschließlich Name und Geburtsdatum, sind enthalten.
  • eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, Art. 25 Abs. 2: Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
  • § 126a BGB: Die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform.
  • Abgrenzung: Das E-Rezept nach § 360 SGB V betrifft die GKV. Für Privatrezepte besteht keine TI-Pflicht. Ihre Prüfpflichten nach § 17 ApBetrO bleiben unberührt.

Einmalige Einlösung

Der Zugang wird beim Abruf in einem unteilbaren Schritt entwertet; eine zweite Apotheke kann denselben Abruf nicht starten. Nach dem Abruf drucken Sie einen Einlösebeleg. Unter nonprod.probato.eu/beleg lässt sich mit der Beleg-Nummer jederzeit bestätigen, wann und durch wen eingelöst wurde.

Wichtig: Ein Ausdruck, den Sie nicht selbst abgerufen haben, sagt nichts darüber aus, ob das Rezept bereits abgegeben wurde. Die Signatur bleibt auch danach gültig. Rufen Sie den QR-Code oder den Rezept-Code immer selbst ab – nur dann sehen Sie, ob das Rezept noch offen ist.

Abgabe und Dokumentation

Drucken Sie das Rezept-PDF aus und nehmen Sie es wie ein Papier-Privatrezept zu Ihren Unterlagen. Die Signatur steckt im PDF und lässt sich in jedem PDF-Reader unabhängig von uns prüfen. Die Abrechnung ändert sich gegenüber einem Papierrezept nicht.

Im Zweifel: rufen Sie uns an

Telefon 07309 4100544 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), E-Mail support@probato.eu. Bitte rufen Sie an, bevor Sie einen Patienten wegschicken – die meisten Rückfragen sind in zwei Minuten geklärt. Alles Weitere unter nonprod.probato.eu/apotheken.

Probato ist ein Dienst der MeetOne GmbH, Oberfeldstr. 2, 89264 Weißenhorn. Signaturprüfung nach eIDAS-VO (EU) Nr. 910/2014.