Probato für Apotheken

Ein Patient legt Ihnen einen QR-Code vor? Auf dieser Seite steht, was dahintersteckt und wie Sie in unter einer Minute zum ausgedruckten Rezept kommen.

Dies ist kein E-Rezept

Probato-Rezepte sind qualifiziert elektronisch signierte Privatrezepte außerhalb der Telematikinfrastruktur. Der QR-Code lässt sich nicht über den Scanner Ihrer Warenwirtschaft einlesen – er wird mit einer Kamera geöffnet oder durch den Rezept-Code ersetzt.

Kein Lesegerät in der Offizin?

Geben Sie den zwölfstelligen Rezept-Code am Apotheken-PC ein. Sie brauchen dafür weder das Handy des Patienten noch ein Konto oder zusätzliche Software.

Rezept-Code einlösen
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QR-Code scannen

Mit der Kamera Ihres Smartphones, Tablets oder PCs. Es wird keine App und kein Konto benötigt.

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Prüfergebnis ansehen

Sie sehen sofort, ob die qualifizierte Signatur gültig ist, von wem das Rezept stammt und bis wann es gilt. Dafür müssen Sie nichts eingeben.

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Rezept abrufen und drucken

Ein Klick auf „Rezept abrufen“. Das Rezept öffnet sich direkt am Bildschirm und lässt sich drucken oder als PDF speichern – 30 Minuten lang, so oft Sie möchten.

Dürfen wir dieses Rezept annehmen?

Ja. Eine Verschreibung in elektronischer Form ist nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vom Verschreibenden qualifiziert elektronisch zu signieren – genau das ist hier geschehen und wurde beim Hochladen gegen die EU-Vertrauensliste geprüft. Nach Art. 25 Abs. 2 der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 hat eine qualifizierte elektronische Signatur die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift; § 126a BGB stellt die elektronische Form der Schriftform gleich. Das E-Rezept-Verfahren nach § 360 SGB V betrifft die GKV-Versorgung – für Privatrezepte besteht keine Pflicht zur Abwicklung über die Telematikinfrastruktur. Ihre Prüfpflichten nach § 17 ApBetrO bleiben unberührt: Probato liefert das Ergebnis der Signaturprüfung, ersetzt aber keine fachliche Prüfung.

Ist das ein E-Rezept?

Nein. Ein E-Rezept der gesetzlichen Krankenkassen wird über die Telematikinfrastruktur abgerufen und trägt einen gematik-Token. Dies hier ist ein Privatrezept: ein qualifiziert elektronisch signiertes PDF, das Sie über den QR-Code oder den Rezept-Code abrufen und ausdrucken. Der Scanner Ihrer Warenwirtschaft kann damit nichts anfangen – das ist kein Fehler, sondern ein anderes Verfahren.

Wie belegen wir, dass das Rezept nur einmal eingelöst wurde?

Der Zugang wird beim Abruf in einem einzigen, unteilbaren Schritt entwertet – eine zweite Apotheke kann denselben Abruf nicht starten, auch nicht gleichzeitig. Nach dem Abruf können Sie einen Einlösebeleg mit Beleg-Nummer, Zeitpunkt und Ihrer Apotheke drucken und zu Ihren Unterlagen nehmen. Unter probato.eu/beleg kann jeder mit dieser Beleg-Nummer jederzeit bestätigen lassen, dass die Einlösung stattgefunden hat – auch Tage später.

Ein Patient legt uns einen Ausdruck vor – dürfen wir den abgeben?

Prüfen Sie das bitte selbst nach. Die qualifizierte Signatur im PDF bleibt gültig, auch wenn das Rezept längst abgegeben wurde – sie sagt nichts darüber aus, ob es noch offen ist. Das sehen Sie ausschließlich, wenn Sie den QR-Code oder den zwölfstelligen Rezept-Code selbst abrufen: Ist das Rezept schon eingelöst, sagt Ihnen die Seite das sofort, mit Zeitpunkt. Ein Ausdruck allein, den Sie nicht selbst abgerufen haben, ist kein Nachweis dafür, dass die Abgabe noch aussteht. Im Zweifel rufen Sie uns an.

Wie dokumentieren wir die Abgabe?

Drucken Sie das Rezept-PDF aus und nehmen Sie es wie ein Papier-Privatrezept zu Ihren Unterlagen; zusätzlich den Einlösebeleg. Die qualifizierte Signatur steckt im PDF selbst und lässt sich in jedem gängigen PDF-Reader unabhängig von uns prüfen. Die Abrechnung mit dem Patienten beziehungsweise dessen privater Krankenversicherung ändert sich gegenüber einem Papier-Privatrezept nicht.

Wir haben kein Gerät, mit dem wir den QR-Code lesen können

Dann geben Sie den zwölfstelligen Rezept-Code ein, der auf dem Blatt des Patienten unter dem QR-Code steht: probato.eu/einloesen, am ganz normalen Apotheken-PC. Das Handy des Patienten wird dafür nicht gebraucht.

Was, wenn die IK-Nummer nicht angenommen wird?

Die Nummer wird auf Plausibilität geprüft: neun Ziffern beginnend mit 30 bis 39, oder sieben Ziffern ohne die führende 30, jeweils mit korrekter Prüfziffer. Ein Abgleich mit einem Verzeichnis findet nicht statt – geprüft wird nur, was sich rechnerisch widerlegen lässt. Wird Ihre Nummer dreimal abgewiesen, erscheint ein Feld, in das Sie stattdessen Name und Ort Ihrer Apotheke eintragen können; damit kommen Sie in jedem Fall zum Rezept. Sagen Sie uns in dem Fall bitte kurz Bescheid – wir sehen uns an, welche Nummer Ihre Software anzeigt, und passen die Prüfung an.

Was bedeutet „einmalige Einlösung"?

Jedes Rezept kann von genau einer Apotheke eingelöst werden. Nach dem Abruf bleibt es 30 Minuten lang in Ihrer Apotheke abrufbar – Sie können es also mehrfach öffnen und drucken, falls beim ersten Mal etwas schiefgeht.

Die Seite ist verschwunden oder der Druck ist fehlgeschlagen – was nun?

Öffnen Sie den QR-Code einfach erneut. Solange der Abrufzeitraum von 30 Minuten läuft, kommen Sie damit direkt zurück zum Rezept.

Woran erkenne ich, dass das Rezept echt ist?

Sie sehen den Namen der ausstellenden Ärztin oder des ausstellenden Arztes, den Signaturzeitpunkt und das Prüfergebnis der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Geprüft wird bereits beim Hochladen in der Praxis, nicht erst bei Ihnen.

Was wird gespeichert?

Probato kann das Rezept selbst nicht lesen. Der Schlüssel zum Entschlüsseln wird aus dem Rezept-Code abgeleitet, den nur der Patient in der Hand hat – er wird nie auf unseren Servern gespeichert. Protokolliert werden Zeitpunkt, IP-Adresse und – falls angegeben – die IK-Nummer.

Es klemmt trotzdem?

Melden Sie sich bei uns. Halten Sie möglichst die Rezept-Nummer bereit, die auf der Prüfseite angezeigt wird – damit finden wir den Vorgang sofort.

07309 4100544

Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr

support@probato.eu

Zum Ausdrucken und Weitergeben

Eine Seite mit dem gesamten Ablauf, der Rechtsgrundlage und unserer Telefonnummer – zum Auslegen in der Offizin oder zur Vorlage bei der Apothekenleitung.

Informationsblatt für Apotheken (druckbar)